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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Dayly.Care)

Dayly.Care · Alltagsbegleitung für ältere Menschen

Stand: Juni 2026

Hakan Simsek · Wagnerstr. 74 · 73765 Neuhausen auf den Fildern

Tel.: 0171 35 944 02 · E-Mail: info@dayly.care · www.dayly.care

 

Inhaltsübersicht

§ 1   Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

§ 2   Leistungsumfang und Leistungserbringung

§ 3   Vergütung und Abrechnung

§ 4   Abtretungserklärung und Kostenübernahme

§ 5   Terminvereinbarung und Mitwirkungspflichten

§ 6   Absage, Ausfallentschädigung und Stornierung

§ 7   Vertretung und Ausfall der Betreuungskraft

§ 8   Vertragslaufzeit und Kündigung

§ 9   Widerrufsrecht

§ 10  Haftung und Versicherung

§ 11  Schlüsselregelung

§ 12  Datenschutz und Schweigepflicht

§ 13  Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement

§ 14  Ruhen des Vertrages

§ 15  Änderungen der AGB

§ 16  Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

 

§ 1  Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen von Hakan Simsek, handelnd unter der Marke „Dayly.Care" (nachfolgend „Dienstleister"), gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") im Bereich Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Bereich.

(2)  Der Dienstleister ist nach Landesrecht (UStA-VO Baden-Württemberg) als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI anerkannt; die Anerkennung wurde durch das Landratsamt Esslingen im Juni 2026 erteilt. Einsatzgebiet: Landkreis Esslingen am Neckar.

(3)  Diese AGB treten automatisch mit der Buchung einer Leistung des Dienstleisters in Kraft. Durch die Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.

(4)  Kunde im Sinne dieser AGB ist die pflegebedürftige Person selbst oder – sofern diese nicht geschäftsfähig ist oder eine Vollmacht vorliegt – deren gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter oder Betreuer im Sinne des BtOG.

(5)  Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2  Leistungsumfang und Leistungserbringung

(1)  Der Dienstleister erbringt folgende Leistungen im Bereich der Alltagsbegleitung gemäß § 45a SGB XI:

  1. Betreuungsleistungen: Alltagsbegleitung, Gesprächsführung, Aktivierung, Beaufsichtigung, Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaftsspiele

  2. Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige: Beratende Unterstützung und Entlastung in der Pflegesituation

  3. Hauswirtschaftliche Unterstützung: Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäschepflege, Botengänge, Arztbegleitung, Behördengänge

  4. Organisatorische Hilfestellungen: Post, Terminkoordination, Kommunikation mit Behörden

 

(2)  Leistungen werden auf eigene Verantwortung der Versicherten vereinbart und gebucht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Buchung mit den ihm zur Verfügung stehenden Budgets der Pflegekasse abzustimmen. Umfang, Häufigkeit und Einsatzzeiten werden bei Buchung festgelegt.

(3)  Der Dienstleister erbringt keine Leistungen der medizinischen Behandlungspflege oder körperbezogenen Pflegemaßnahmen im Sinne des § 36 SGB XI.

(4)  Die Leistungserbringung erfolgt durch qualifizierte Betreuungskräfte mit Schulung gemäß der einschlägigen Anerkennungsverordnung Baden-Württemberg. Pflegefachliche Anleitung erfolgt durch examinierte Pflegefachkraft.

(5)  Der Dienstleister ist berechtigt, Leistungen durch von ihm ausgewählte Betreuungskräfte erbringen zu lassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungskraft besteht nicht; möglichst hohe Personalkontinuität wird angestrebt.

§ 3  Vergütung und Abrechnung

(1)  Die Vergütung beträgt 37,00 € pro Stunde. Die Leistungen der Alltagsbegleitung sind als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 16 UStG); es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Zuzüglich fällt eine Kilometerpauschale von 0,50 €/km an, sofern Leistungen mit dem PKW für den Versicherten erbracht werden (z. B. Arztbegleitung, Einkaufsfahrten, Behördengänge).

(2)  Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen. Der Dienstleister erstellt eine detaillierte Rechnung (Art, Umfang, Datum, Dauer).

(3)  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern keine Abtretungserklärung gemäß § 4 vorliegt.

(4)  Die Vergütung darf gemäß § 45b Abs. 4 SGB XI die Preise für vergleichbare Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen.

(5)  Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.

§ 4  Abtretungserklärung und Kostenübernahme

(1)  Verfügt der Kunde über einen Pflegegrad, kann er dem Dienstleister eine Abtretungserklärung erteilen. Diese berechtigt zur Direktabrechnung mit der Pflegekasse (Entlastungsbetrag § 45b, Verhinderungspflege § 39, Kurzzeitpflege § 42, Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 SGB XI).

(2)  Die Abtretungserklärung ist jederzeit widerrufbar.

(3)  Eine Garantie für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse übernimmt der Dienstleister nicht.

(4)  Lehnt die Pflegekasse die Kostenerstattung ganz oder teilweise ab, trägt der Kunde die nicht erstatteten Beträge, soweit die Leistung vereinbarungsgemäß erbracht wurde.

(5)  Privatleistungen werden direkt mit dem Kunden gemäß § 3 abgerechnet.

§ 5  Terminvereinbarung und Mitwirkungspflichten

(1)  Einsatztermine werden einvernehmlich vereinbart. Regelmäßige Termine werden bei der Buchung festgelegt.

(2)  Der Kunde stellt sicher, dass die Betreuungskraft zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Wohnung erhält.

(3)  Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über:

  1. Änderungen des Pflegegrades oder der Pflegekassenzugehörigkeit

  2. Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation oder Kurzzeitpflege

  3. Ansteckende Erkrankungen oder besondere gesundheitliche Risiken

  4. Änderungen der Wohnsituation oder Kontaktdaten

  5. Widerruf oder Änderung von Vollmachten

 

(4)  Kann die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht erbracht werden (z. B. kein Zugang zur Wohnung), berührt dies den Vergütungsanspruch nicht, sofern der Dienstleister leistungsbereit war (§ 615 BGB).

§ 6  Absage, Ausfallentschädigung und Stornierung

Bitte lesen Sie diesen Paragraphen besonders aufmerksam.

 

6.1  Kostenfreie Absage

(1)  Der Kunde kann Einsatztermine bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatzbeginn kostenfrei absagen (telefonisch, E-Mail, SMS/WhatsApp). Maßgeblich ist der Zugang beim Dienstleister.

6.2  Kurzfristige Absage (weniger als 24 Stunden)

(2)  Bei Absage unter 24 Stunden vor Einsatzbeginn steht dem Dienstleister eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung zu. Diese Pauschale entspricht dem gewöhnlich zu erwartenden Schaden unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen (§ 615 Satz 2 BGB).

(3)  Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Dienstleister ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).

6.3  Nichterscheinen ohne Absage (No-Show)

(4)  Erscheint der Kunde nicht und erfolgt keine Absage, steht dem Dienstleister die volle Vergütung zu, abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 615 Satz 1 und 2 BGB), sofern die Leistungsbereitschaft hergestellt war.

(5)  Auch hier steht dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

6.4  Wiederholtes Nichterscheinen

(6)  Bei dreimaligem unentschuldigtem Nichterscheinen innerhalb von drei Monaten steht dem Dienstleister ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (vgl. § 8 Abs. 4).

6.5  Pflegekasse und Ausfallentschädigung

Wichtiger Hinweis: Ausfallentschädigungen können nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Sie sind vom Kunden selbst zu tragen.

6.6  Höhere Gewalt

(7)  Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) oder unverschuldeten Notfällen (z. B. Notfall-Krankenhauseinweisung) entfällt die Ausfallentschädigung. Der Kunde hat den Notfall auf Verlangen glaubhaft zu machen.

§ 7  Vertretung und Ausfall der Betreuungskraft

(1)  Bei planbaren Ausfällen (Urlaub, Fortbildung) stellt der Dienstleister eine qualifizierte Vertretung. Der Kunde wird spätestens 48 Stunden vorher informiert.

(2)  Bei unvorhersehbaren Ausfällen (Krankheit) bemüht sich der Dienstleister nach Kräften um eine Vertretung. Eine Garantie besteht nicht.

(3)  Kann weder die planmäßige Kraft noch eine Vertretung gestellt werden, entfällt der Vergütungsanspruch vollständig. Eine Nachholung des Termins wird angestrebt.

(4)  Schadensersatzansprüche wegen des Ausfalls einzelner Einsätze sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Dienstleister fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(5)  Fällt die Leistung an mehr als drei aufeinanderfolgenden planmäßigen Terminen ohne Vertretung aus, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 8 Abs. 6).

§ 8  Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)  Das Leistungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit begründet, sofern nicht ausdrücklich eine befristete Laufzeit vereinbart wird.

(2)  Der Kunde kann das Leistungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung kann in jeder Form erfolgen (mündlich, telefonisch, per E-Mail, per Brief). Aus Beweisgründen wird Schriftform empfohlen.

(3)  Der Dienstleister kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Schriftform ist erforderlich.

(4)  Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist insbesondere zulässig bei:

  1. Wiederholter Nichterbringung vereinbarter Leistungen trotz Abmahnung

  2. Dreimaligem unentschuldigtem Nichterscheinen (§ 6 Abs. 6)

  3. Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsrechnungen trotz Mahnung

  4. Vertrauensverlust durch schwere Pflichtverletzungen

  5. Straftaten oder schwerwiegendem Fehlverhalten

  6. Aggressivem Verhalten gegenüber der Betreuungskraft

 

(5)  Das Leistungsverhältnis endet automatisch mit dem Tod des Kunden. Erbrachte Leistungen werden den Erben in Rechnung gestellt; nicht erbrachte, im Voraus bezahlte Leistungen werden erstattet.

(6)  Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu bei:

  1. Preiserhöhung (§ 3 Abs. 5)

  2. Dauerhaftem Leistungsausfall (§ 7 Abs. 5)

  3. Dauerhaftem Umzug aus dem Einsatzgebiet

  4. Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung

  5. Wegfall des Pflegegrades

§ 9  Widerrufsrecht

(1)  Wird das Leistungsverhältnis außerhalb der Geschäftsräume des Dienstleisters begründet (z. B. in der Wohnung des Kunden), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB zu. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular: siehe Anlage 1.

(2)  Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

(3)  Hat der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich den Leistungsbeginn verlangt und seine Kenntnis bestätigt, dass er das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung verliert, schuldet er anteiligen Wertersatz (§ 357 Abs. 8 BGB).

(4)  Das Widerrufsrecht besteht unabhängig vom Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 2.

§ 10  Haftung und Versicherung

10.1  Personenschäden

(1)  Für Personenschäden haftet der Dienstleister unbeschränkt, auch bei leichter Fahrlässigkeit. Eine Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist bei Personenschäden unwirksam.

10.2  Sachschäden

(2)  Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister in voller Höhe.

(3)  Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden auf 5.000 EUR je Schadensfall begrenzt, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

10.3  Vermögensschäden

(4)  Die Haftung für reine Vermögensschäden besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten bleiben unberührt.

10.4  Versicherung

(5)  Der Dienstleister unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe (Versicherer: Markel). Ein Nachweis wird auf Verlangen erbracht.

10.5  Mitverschulden

(6)  Ein Mitverschulden des Kunden wird gemäß § 254 BGB berücksichtigt. Schäden sind unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnis, beim Dienstleister zu melden.

§ 11  Schlüsselregelung

(1)  Die Übergabe von Schlüsseln wird schriftlich protokolliert (Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel).

(2)  Der Dienstleister haftet für den Verlust von Schlüsseln auch bei leichter Fahrlässigkeit; ein Haftungsausschluss ist insoweit unwirksam (vgl. OLG Stuttgart). Die Haftung umfasst die Kosten des Schlüsselersatzes sowie ggf. den Austausch der Schließanlage.

(3)  Schlüssel dürfen ausschließlich zum Zweck des Zugangs im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

(4)  Bei Vertragsende sind alle übergebenen Schlüssel innerhalb von fünf Werktagen an den Kunden zurückzugeben. Die Rückgabe wird protokolliert.

§ 12  Datenschutz und Schweigepflicht

12.1  Datenschutz

(1)  Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Abrechnung erhoben (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

(2)  Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) werden nur erhoben, soweit dies für die sichere Leistungserbringung erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist entweder die Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) oder die Notwendigkeit für Gesundheitsdienstleistungen (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO).

(3)  Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei vertraglicher Erforderlichkeit (z. B. Abrechnung mit der Pflegekasse), gesetzlicher Verpflichtung oder ausdrücklicher Einwilligung des Kunden. Zur Vertragsabwicklung setzt der Dienstleister sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein – insbesondere die Branchensoftware „HeyCarla" zur Termin-, Kunden- und Abrechnungsverwaltung –, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen wurde.

(4)  Den betroffenen Personen stehen folgende Rechte zu: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO).

(5)  Die vollständige Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: www.dayly.care/datenschutz

12.2  Schweigepflicht

(6)  Alle Mitarbeiter und Betreuungskräfte sind zur Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen persönlichen und gesundheitlichen Informationen des Kunden verpflichtet. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(7)  Ausnahmen gelten bei gesetzlichen Offenbarungspflichten (z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz) oder bei ausdrücklicher Entbindung von der Schweigepflicht durch den Kunden.

§ 13  Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement

(1)  Der Dienstleister betreibt ein internes Qualitätsmanagementsystem gemäß den Anforderungen der Anerkennungsverordnung Baden-Württemberg. Eine regelmäßige Überwachung durch pflegefachliche Leitung ist sichergestellt.

(2)  Beschwerden können jederzeit in jeder Form (mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich) beim Dienstleister eingereicht werden.

(3)  Der Eingang einer Beschwerde wird innerhalb von drei Werktagen bestätigt. Das Prüfergebnis wird dem Kunden innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt.

(4)  Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Anerkennungsbehörde oder der jeweiligen Pflegekasse einzureichen.

§ 14  Ruhen des Vertrages

(1)  Bei vorübergehender Abwesenheit des Kunden (Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation, Kurzzeitpflege, Urlaub) ruht der Vertrag für die Dauer der Abwesenheit. Während des Ruhens besteht kein Vergütungsanspruch.

(2)  Der Kunde teilt die Abwesenheit dem Dienstleister so früh wie möglich mit.

(3)  Nach Rückkehr des Kunden lebt der Vertrag automatisch zu den bisherigen Bedingungen wieder auf.

(4)  Ruht der Vertrag ununterbrochen länger als sechs Monate, steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zu.

§ 15  Änderungen der AGB

(1)  Änderungen dieser AGB sind nur aus triftigen Gründen zulässig (z. B. Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung, neue Anerkennungsvoraussetzungen) und nur soweit der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2)  Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als genehmigt. In der Mitteilung wird ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen.

(3)  Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort. Beiden Parteien steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 16  Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

(1)  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirtschaftlich nächstkommende wirksame Regelung. Gleiches gilt bei Vertragslücken.

(2)  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3)  Der Dienstleister ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist erreichbar unter: www.verbraucher-schlichter.de

 

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Hakan Simsek · Dayly.Care

Wagnerstr. 74, 73765 Neuhausen auf den Fildern

E-Mail: info@dayly.care

Telefon: 0171 35 944 02

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An: Hakan Simsek · Dayly.Care, Wagnerstr. 74, 73765 Neuhausen auf den Fildern

E-Mail: info@dayly.care

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________________

Name des/der Verbraucher(s): _______________________________

Anschrift: _______________________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________

Datum: _______________________________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

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